Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich:
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen MM Management und dem Auftraggeber, selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers:
    Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, sofern sie nicht von MM Management ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  3. Zustandekommen eines Vertrags:
    Anstelle von eigenständigen Verträgen basiert die rechtliche Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit MM Management auf den ausgestellten Auftragsbestätigungen. Diese enthalten alle relevanten Vertragsbedingungen, werden mit Unterzeichnung durch den Auftraggeber akzeptiert und gelten anschließend als rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen MM Management und diesem.
  4. Speicherung von Daten des Auftraggebers:
    Daten des Auftraggebers werden von MM Management über die Dauer des Auftrags hinaus gespeichert, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber hat das Recht, die Speicherung seiner Daten durch Mitteilung an MM Management zu widerrufen, woraufhin diese gelöscht werden, sofern sie nicht gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
  5. Informationspflicht des Auftraggebers:
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Kunden über die Weitergabe ihrer persönlichen Daten an Dritte wie MM Management und seine Dienstleister zu informieren. Des Weiteren ist der Auftraggeber auch selbst dafür zuständig, seine Kunden transparent und umfassend über die Verwendung ihrer Daten aufzuklären. MM Management übernimmt keine Verantwortung für die Verletzung dieser Informationspflicht durch den Auftraggeber.
  6. Zuständigkeit für Datenschutzerklärung:
    Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, hat der Auftraggeber selbst für die Erstellung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung seiner Website zu sorgen, auch wenn diese von MM Management erstellt wurde. Diese Datenschutzerklärung muss auch für auf der Website implementierte, von MM Management bereitgestellte Dienste gelten. Somit übernimmt MM Management keine Haftung für rechtliche Konsequenzen, die aus der Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen seitens des Auftraggebers resultieren.
  7. Nutzung von Diensten Dritter:
    Die bereitgestellten Dienste basieren auf den Services von Drittanbietern und deren Servern, welche ihre eigenen Geschäftsbedingungen mit sich bringen. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis und akzeptiert, dass etwaige Störungen, Unterbrechungen, Datenschutzverletzungen oder Datenverluste, die von diesen Drittanbietern verursacht werden, außerhalb der Kontrolle von MM Management liegen und verzichtet auf Ansprüche gegen MM Management diesbezüglich. Der Auftraggeber wurde darauf auch bei Vertragsabschluss hingewiesen und hat zusätzlich das Recht, jederzeit weitere Informationen zu diesen Drittanbietern von MM Management anzufordern.
  8. Urhebervermerk und Referenz:
    Von MM Management für den Auftraggeber erstellte Projekte, insbesondere Websites, enthalten einen unentgeltlichen Hinweis auf den Urheber MM Management enthalten, welcher vom Auftraggeber nicht entfernt werden darf. Des Weiteren können diese Projekte von MM Management auch auf der eigenen Website als Referenz dargestellt und beschrieben werden.
  9. Frist zur Anfechtung einer Rechnung:
    Der Auftraggeber hat nach Erhalt der Rechnung das Recht, bis zum Ende der Zahlungsfrist begründeten Einspruch dagegen zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist können Daten, die von MM Management zur Rechnungsstellung herangezogen wurden, jederzeit gelöscht werden und die Rechnung gilt als genehmigt.
  10. Verzugszinsen und Inkassokosten:
    Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung bereits bei Vertragsabschluss. Sollte es zum Zahlungsverzug kommen, behält sich MM Management das Recht vor, dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10% jährlich vorzuschreiben. Kommt es des Weiteren zur Einschaltung eines Inkassobüros durch MM Management, werden dem Auftraggeber auch sämtliche dadurch anfallende Kosten in Rechnung gestellt.
  11. Preisgestaltung und Anpassung:
    Die Preisangaben in allen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen von MM Management verstehen sich als Nettopreise, also ohne gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Des Weiteren behält sich MM Management das Recht vor, die Preise insbesondere bei längerfristigen Verträgen in angemessenen Zeitabständen anzupassen. Der Auftraggeber wird im Voraus über die entstehenden Mehrkosten informiert.
  12. Kündigung:
    Die Bereitstellung von Inhalten oder Software kann von MM Management jederzeit und ohne Angabe von Gründen eingeschränkt oder mit einer angemessenen Kündigungsfrist beendet werden. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber werden bis dahin erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt. Laufende Leistungen, die nicht einer vertraglichen Bindung unterliegen, bleiben zumindest bis zum Ende des angefangenen Leistungszeitraums aufrecht.
  13. Weiterveräußerung und Vervielfältigung:Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von MM Management bereitgestellten Inhalte und Software zu vervielfältigen oder weiterzuveräußern. Jegliche Form der Übertragung, Unterlizenzierung oder anderweitigen Veräußerung ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens MM Management ist ausdrücklich untersagt.
  14. Schadenersatz:
    Abgesehen von Personenschäden haftet MM Management nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
  15. Änderungsvorbehalt:
    MM Management behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern. Auftraggeber sind dazu angehalten, regelmäßig die aktuelle Version auf der Website von MM Management einzusehen und akzeptieren Änderungen durch ihre fortgesetzte Zusammenarbeit mit MM Management automatisch.
  16. Schlussbestimmungen:
    Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Auftraggeber akzeptiert, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser möglichst nahekommende, branchenübliche Regelung in Kraft tritt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.

Stand: 01.02.2024